Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die Vertragssprache ist deutsch. Grundlage für zustande kommende Verträge ist in Deutschland geltendes Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pellingen.
Zweck
Vermietung von Oldtimertreckern (nachfolgend Fahrzeuge genannte) für Ausflugsfahrten auf öffentlichen Straßen und Wegen. Die Fahrzeuge dürfen nicht für Arbeitseinsätze verwendet werden.
Leistungen und Preise
Die Fahrzeuge werden für einen vorher vereinbarten Zeitraum zur Nutzung für Ausflugsfahrten zur Verfügung gestellt.Alle Preise sind Endpreise und richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Zusätzliche Angebote sind freibleibend.Im Preis sind die nachfolgend genannten und zum Betrieb bzw. zur Benutzung der Fahrzeuge erforderlichen Leistungen enthalten: Kraftstoffe (Diesel), Kfz-Versicherungsschutz und eine ausführliche Einweisung zur Bedienung der Fahrzeuge.
Der Vermieter kann die Anmietung ohne Angebe von Gründen ablehnen.Eine Verlängerung der Mietdauer ist innerhalb der vereinbarten Mietzeit möglich, es sei denn, das Fahrzeug wurde bereits für eine andere Person vermietet.
Die Verlängerung der Mietdauer erfordert in jedem Fall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Vermieter. Nicht angekündigtes Überziehen der vereinbarten Mietzeit wird mit 25,- € pro angefangener Stunde in Rechnung gestellt.
Reservierung und Buchung
Es werden keine unverbindlichen Reservierungen entgegengenommen.Buchungen für freie Termine werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen (z.B. per eMail). Für jede Buchung erfolgt eine Bestätigung der Buchung in schriftlicher Form.Im Falle einer Stornierung der Buchung auf Grund widriger Wetterbedingungen und dem Nichtzustandekommen eines alternativen Termins entstehen dem Mieter keine Kosten.
Widrige Wetterbedingungen
Sind die Wetterbedingungen für einen Ausflug mit den Fahrzeugen nicht zumutbar, so kann der Mieter binnen eines Zeitraums von 48 h vor Antritt der Fahrt kostenlos vom Mietvertrag zurücktreten, falls die Vereinbarung eines Ersatztermins nicht möglich ist.Als widrige Wetterbedingungen gelten:
- Temperaturen < 10° C
- Schnee und Glätte
- Dauerregen oder Gewitter
- Sturm und Sturmböen
Stornierung und Nichterscheinen
Bis 10 Tage vor dem gebuchten Termin kann der Mieter seine Buchung ohne Angabe von Gründen kostenlos stornieren.
Erfolgt die Stornierung erst innerhalb einer 10-tägigen Frist vor dem gebuchten Termin, kann der Vermieter 20% des bestätigten Mietpreises verlangen.
Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, werden 20% des vereinbarten Mietpreises dem Mieter in Rechnung gestellt. In dem Fall wird diese als Bearbeitungspauschale einbehalten. Darüber hinaus kann der Vermieter 50% des vereinbarten Mietpreises als Ausfallentschädigung in Rechnung stellen.
Fahrzeugnutzung
Voraussetzung für die Anmietung und Nutzung der Fahrzeuge ist, dass der jeweilige Fahrer im Besitz einer gültigen und für das Führen der Fahrzeuge ausreichenden Fahrerlaubnis (Führerschein der Klasse B oder 3) ist. Ferner verfügt der Fahrer über hinreichende Fahrpraxis und ist seit zwei oder mehr Jahren ununterbrochen im Besitz dieser Fahrerlaubnis.
Die Fahrzeuge dürfen nur von Personen bewegt werden, die vor Antritt der Fahrt im Mietvertrag als Fahrer eingetragen und unterwiesen wurden.
Vor Beginn der Fahrt sind die Fahrerlaubnis sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass von dem Fahrer vorzulegen. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, eine Kopie der Dokumente anzufertigen.
Die Mitnahme von Kindern erfolgt auf eigene Gefahr, zudem müssen diese mindestens 6 Jahre alt sein. Der Fahrer ist verantwortlich für die Wahl der Strecke sowie für seine eigene und die Sicherheit seiner Mitfahrer.
Um eine Überlastung der Fahrzeuge und dessen Bauteile zu vermeiden, dürfen die Sitzplätze auf den Kotflügeln maximal mit 100 kg belastet werden. Die Fahrer sollten eine Mindestgröße von 1,60 m aufweisen und eine Masse von 120 kg nicht überschreiten. Ebenso darf das Gesamtgewicht des jeweiligen Fahrzeugs nicht überschritten werden.
Die Anzahl der auf dem Trecker mitfahrenden Personen ist begrenzt, je Fahrzeug ein Fahrer und 2 weitere Personen.
Das Stehen auf der Ackerschiene während der Fahrt ist nicht gestattet.
Ausschluss- und Abbruchbedingungen
Sowohl das Führen des Fahrzeugs wie auch die Mitfahrt sind unter Einfluss von Alkohol oder Drogen untersagt. Im Verdachtsfall wird der Vermieter die Fahrzeugs nicht aushändigen und den vereinbarten Mietpreis berechnen.
Sollte bei der Einweisung oder einer Probefahrt der Eindruck entstehen, dass der vorgesehene Fahrer nicht in der Lage ist das Fahrzeug zu beherrschen bzw. dieses gefahrlos zu führen, kann der Vermieter die Nutzung untersagen. Sollte kein geeigneter Ersatzfahrer zur Verfügung stehen, so gilt der Zeitraum der Anmietung als beendet.
In beiden Fällen kann der Vermieter 100% des Mietpreises als Ausfallentschädigung verlangen.
Haftung
Für die Fahrzeuge besteht Versicherungsschutz gemäß den AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) des Versicherers.
Zur Deckung eines eventuell entstandenen Schadens durch die Versicherung, entstanden z.B. durch Unfall, Diebstahl oder Feuer, wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300,- € für Teilkaskoschäden und für Vollkaskoschäden in Höhe von 2000,- fällig.
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fahrer zum Zeitpunkt eines Schadensereignisses unter Drogen steht, nicht berechtigt ist das Fahrzeug zu führen oder er nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt. In diesem Fall haftet der Fahrer in voller Höhe.
Für grob fahrlässig verursachte Schäden oder bei unsachgemäßer Behandlung/Bedienung der Fahrzeuge haftet der Fahrer (oder auch der Mitfahrer, wenn er der Verursacher des Schadens ist) ebenso in voller Höhe. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, das Fahrzeug bei Talfahrten im Leerlauf oder mit getretener Kupplung (d.h. im sog. „Sonntagsgang“ ohne Motorbremse) rollen zu lassen. Dies und eine Überschreitung der technischen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h durch Überdrehen des Motors gilt als unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs und begründet im Schadensfall eine unbeschränkte Haftung.
Für vom Fahrer während der Mietzeit begangene Verkehrsverstöße oder Parkvergehen haftet der Fahrer selbst.
Kaution
Vor Mietbeginn ist eine Kaution in Höhe von 300,- € in bar oder ersatzweise eine gültige EC- oder Kreditkarte zu hinterlegen. Die Hinterlegung wird auf dem Mietvertrag festgehalten und durch Unterschrift bestätigt.
Bei Rückgabe des Fahrzeugs in unversehrtem und vollständigem Zustand wird die Kaution zurückerstattet bzw. die EC- oder Kreditkarte wieder ausgehändigt.
Übergabeprotokoll
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug inkl. zusätzlicher Ausstattung (Warndreieck, Warnweste, Erste-Hilfe-Set, Kartenmaterial, Fahrzeugpapiere). Bei Verlust oder Beschädigung der Ausstattungsgegenstände leistet der Mieter Ersatz.
Mit der Übernahme anerkennt der Mieter, dass sich das Fahrzeug in einem fahrbereiten und unbeschädigten Zustand befindet. Sollten Schäden am Fahrzeug bei der Übernahme auffallen und nicht umgehend behoben werden können, die Verwendung des Fahrzeugs aber nicht beeinträchtigen, werden im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll festgehalten.
Ist ein Fahrzeug nicht fahrtüchtig oder es kann nur mit Einschränkungen verwendet werden, kann der Vermieter ein Ersatzfahrzeug stellen. Ist dies nicht möglich, so können sowohl der Mieter als auch der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.
Tritt während der Fahrt ein Fehler oder Defekt am Fahrzeug auf, hat der Mieter umgehend die Fahrt zu unterbrechen und den Vermieter darüber zu informieren. Ist der Defekt derart, dass eine Weiterfahrt nicht möglich ist, erstattet der Vermieter den Preis für die nicht in Anspruch genommene Mietzeit. Ein darüber hinaus gehender Schadenersatzanspruch seitens des Mieters besteht nicht.
Nach dem Ende einer Ausflugsfahrt überprüfen der Mieter und der Vermieter (oder ein Vertreter) gemeinsam das Fahrzeug auf eventuelle Beschädigungen und Vollständigkeit der Anbauteile und der Ausstattung. Das Ergebnis wird im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll festgehalten.
Unfall
Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Fahrzeugbrands oder sonstigen Schadensfall ist sofort der Vermieter zu informieren. Darüber hinaus muss die Polizei verständigt werden, wenn Personen verletzt wurden, der entstandene Schaden die Bagatellgrenze von 300,- € überschreitet und dies zur Feststellung des Schadenshergangs oder zur Feststellung des Verschuldens einer der am Unfall beteiligten Personen erforderlich ist.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Für jedes Schadensereignis muss ein Unfallbericht (liegt den Fahrzeugpapieren bei) ausgefüllt und von den am Unfall beteiligten Personen und möglichen Zeugen unterschrieben werden.
Der Unfallbericht muss Namen und Anschriften aller beteiligten Personen und Zeugen und die amtlichen Kennzeichen der in den Unfall verwickelten Fahrzeuge beinhalten.
Fahrer und Mitfahrer des Fahrzeugs sind dazu verpflichtet, bei der Aufklärung des Schadenereignisses jede in Frage kommende Unterstützung zu leisten.
Sonstiges
Alle Angaben von oder zu Dritten (Preise, Öffnungszeiten, Wegbeschreibung etc.) sind ohne Gewähr.
Pellingen, den 31.03.2016